Steuerliche Neuerung für Azubis und Studierende
Fahrtkosten zwischen Wohnung und Ausbildungsbetrieb oder Hochschule können jetzt in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden. Dies hat der Bundesfinanzhof in zwei Urteilen entschieden und ist
damit von seiner bisherigen Auffassung abgewichen. Fahrtkosten konnten Auszubildende und Studierende bislang lediglich in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten steuerlich geltend
machen. In zwei Verfahren Anfang Februar hat der Oberste Gerichtshof des Bundes für Steuern und Zölle festgestellt, dass Bildungseinrichtungen keine regelmäßigen Arbeitsstätten sind, sondern
regelmäßig vorübergehende Maßnahmen darstellen. Damit sind die tatsächlichen Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt wie Dienstreisen in voller Höhe steuerlich abzugsfähig. Zusätzlich dürfen Azubis
und Studierende in ihrer Steuererklärung auch Mehraufwendungen für die Verpflegung geltend machen – diese aber nur als Pauschale in den ersten drei Monaten.
Urteile vom 09.02.2012, Aktenzeichen VI R 42/11 und VI R 44/10
Wenn schon Vergleiche, dann bitte sauber und neutral
14. Juli 1789: Der Sturm auf die Bastille ist der Startpunkt für eine Entwicklung, die unser heutiges Demokratieverständnis begründet. Die spätere Parole für die Französische Revolution
»Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit« kennt jedes Schulkind. Ursprung der aufständischen Bewegung war unter anderem die damalige Zensur. Der König allein hatte sich jegliche
Druckgenehmigungen gesichert und wollte somit die politischen, religiösen und sittlichen Fundamente der französischen Monarchie vor oppositionellen Angriffen schützen. Freie Meinungsäußerung war
damals noch ein Traum. Ein Kernpunkt der Französischen Revolution wurde daher eine Sache, die auch heute noch Gültigkeit hat: die Menschenrechtserklärung von 1789. Darin heißt es in Artikel 1:
»Die Menschen (damit waren allerdings damals nur die Männer angesprochen) werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es. Gesellschaftliche Unterschiede dürfen nur im allgemeinen Nutzen
begründet sein.« Artikel 2 definiert die Aufgabe des Staates: »Der Zweck jeder politischen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unantastbaren Menschenrechte. Diese sind das Recht auf
Freiheit, das Recht auf Eigentum, das Recht auf Sicherheit und das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung.«
Ziehen wir einen Vergleich heranJahr 2006: In Schweden gründet sich die erste Piratenpartei. Gegen Zensur im Internet und zur Bewahrung von Bürgerrechten zusammengefunden, verbreitet sich diese
Bewegung seither über den gesamten Globus. Am Anfang dieser Bewegung stand ebenfalls eine Erklärung: »Regierungen der Industriellen Welt, ihr müden Riesen aus Fleisch und Stahl, ich komme aus dem
Cyberspace, dem neuen Zuhause des Geistes. Als Vertreter der Zukunft bitte ich euch aus der Vergangenheit, uns in Ruhe zu lassen. Ihr seid nicht willkommen unter uns. Ihr habt keine Souveränität,
wo wir uns versammeln.« Diese Zeilen schrieb John Perry Barlow im Jahr 1996 in seiner Unabhängigkeitserklärung des Cyberspace. Damit wandte sich er sich gegen die Möglichkeit einer Zensur im
Internet und begann mit der Verteidigung der Freiheit im Netz, mit einem Widerstand gegen anstehende Unterdrückung.
Parallelen?Einige Passagen klingen dabei ja schon irgendwo parallel. Nun ist es aber Vermessen eine Bewegung namens Piratenpartei mit den Vorkämpfern der Demokratie in Frankreich zu vergleichen.
Daher schließt dieser kurze Ausflug ins Geschichtsbuch auch nur mit einem kleinen Denkanstoß. Und zwar mit dem Wort ›Verantwortung‹ – und wertet nicht, was auch gut ist, denn Vergleiche bergen
immer auch Gefahren: Oder möchten sich die Piraten etwa mit den weiteren Phasen der französischen Revolution vergleichen lassen? Nach 1789 folgte noch ein »Terrorregime« und am Ende der zehn
Jahre Aufstand für die Menschenrechte stand ein Alleinherrscher namens Napoleon, der Europa überrollte und in seiner Wirkung Vorbild für noch viel schrecklichere Alleinherrscher wurde. Mit
solchen Entwicklungen möchte doch nun wirklich niemand verglichen werden.