Für Lieferungen und Leistungen – auch für alle künftigen – gelten die nachstehenden Bedingungen, soweit nicht die Vertragspartner ausdrücklich und schriftlich Abweichungen vereinbart haben.
Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die ihnen nicht ausschließlich widersprechen. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn ihre Geltung durch den anderen
Vertragspartner ausdrücklich schriftlich anerkannt worden ist.
1. Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
Der Verkäufer ist nicht haftbar für Folgen von höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Regierungsmaßnahmen oder sonstigen Verfügungen. Auch Fälle von Nichtbelieferung durch ausländische
Kontrahenten gelten als höhere Gewalt. In den erwähnten Fällen kann der Vertrag nach vorheriger Benachrichtigung des Käufers ohne gegenseitige Vergütung annuliert werden, sofern sich die Dauer
der Lieferungsverzögerung nicht übersehen lässt oder dieselbe die vereinbarte Lieferfrist um 8 Wochen überschreitet.
Wenn die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so steht dem Verkäufer wahlweise das Recht zu, nach Erteilung einer Nachfrist von längstens 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu
verlangen, ohne dass es einer besonderen Androhung in einem Schreiben, in dem die Nachfrist gesetzt wird, bedarf.
Bei Lieferverzug muss der Käufer eine Nachlieferungsfrist von 4 Wochen bewilligen. Für versandfreie Lagerware beträgt die Nachlieferungsfrist 5 Tage. Die Nachlieferungsfrist kann erst nach Ablauf
der Lieferfrist, und zwar durch Einschreibebrief gestellt werden. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind irgendwelche Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.
2. Bei Auslandslieferungen werden Versandkosten sowie die zusätzlichen Bankgebühren für die Zahlungsabwicklung gesondert berechnet.
3. Bei der berechneten Ware handelt es sich grundsätzlich um gebundene Ladenpreise. Es gelten die Handelsbräuche des buchhändlerischen Verkehrs, insbesondere die Verkehrsordnung für den Deutschen
Buchhandel in der jeweils gültigen neuesten Fassung.
4. Reklamationen, Beanstandungen sind unverzüglich vorzunehmen und werden nur berücksichtigt, wenn sie spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware bei dem Verkäufer schriftlich
eingehen.
Kleine handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Menge, Breite und Gewicht können nicht beanstandet werden. Bei versteckten Mängeln gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
5. Rücksendungen werden nach vorheriger schriftlicher Erlaubnis angenommen. Ausgenommen hiervon sind remissionsberechtigte Lieferungen.
6. Soweit nicht anders vereinbart, haben die Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse, ohne Abzüge, zu erfolgen.
7. Abonnementsrechnungen sind grundsätzlich im Voraus in voller Höhe zu begleichen. Anspruch auf Lieferung besteht erst nach Eingang der Zahlung.
8. Der Kündigungstermin für Zeitschriftenabonnements ist aus dem jeweiligen Impressum ersichtlich.
9. Kommt der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Vor Zahlung fälliger
Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen, ist der Verkäufer zu keiner weiteren Leistung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Gleichzeitig werden alle noch offen stehenden
Rechnungen sofort zur Zahlung fällig.
10. Die Lieferung erfolgt ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt gem. §455 BGB. Die Ware bleibt im Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer
gleich aus welchem Rechtsgrund gegen den Käufer zustehen. Bis zu dieser Erfüllung dürfen die Waren nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt oder in anderer Form an Dritte
weitergegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt. Der Eigentumsvorbehalt gilt erweitert für alle je gelieferten Waren bis zur Bezahlung sämtlicher – auch
künftiger – Forderungen.
11. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese Bestimmungen im Übrigen voll wirksam.
Die Parteien sind sich bereits jetzt darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, beiden Vertragspartnern zumutbare Regelung ersetzt werden soll, die dem mit der unwirksamen
Regelung angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
12. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Köln. Das
gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.